Was wir tun

Förderung der Altenhilfe

 

Finanzielle Unterstützung und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation und der Zukunftsperspektiven älterer pflegebedürftiger Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen oder wirtschaftlich bedürftig sind.

Förderung der Kinder- und Jugendhilfe

Förderung und Unterstützung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher zum Beispiel durch die Unterstützung von Schulen, Betreuungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Förderung von Einzelpersonen durch die Vergabe von Stipendien, durch die Übernahme von Kosten für Schulmaterial oder die Organisation und Finanzierung von Schulessen und ähnliche Hilfen des täglichen Lebens.

Hilfen für psychisch Kranke und deren Angehörige

Förderung und Unterstützung von psychisch Kranken und deren Angehörigen, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Vereinen, Weiterbildungseinrichtungen und Initiativen zur Betreuung und fachlichen Begleitung von psychisch Kranken und deren Angehörigen.



Unsere Förderungsrichtlinien sehen derzeit ausschließlich die Vergabe von Fördermitteln für regionale Projekte aus Rheinland-Pfalz und dem Rhein-Main-Gebiet vor.

 

Sämtliche Anträge auf Förderung werden in den regelmäßigen Sitzungen des Stiftungsausschusses geprüft und entschieden, d.h. zeitnahe Bearbeitung ist uns wichtig.

 

Die Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung wird durch die konsequente Überprüfung von Verwendungsnachweisen, spätestens sechs Monate nach der Erfüllung des Verwendungszwecks bzw. durch regelmäßigen halbjährlichen Verwendungsnachweis bei mehrjährigen Projekten sichergestellt.

 

Die Minimierung von Verwaltungskosten der Stiftung ist uns ein wichtiges Anliegen; sie wird durch das Engagement von überwiegend ehrenamtlichen MitarbeiterInnen gefördert.

 

Die Fördermittelvergabe und die Entwicklung der geförderten Projekte werden wir regelmäßig auf unserer Homepage darstellen, um eine geeignete Transparenz unserer Arbeit zu gewährleisten.